Gefährdungsbeurteilung

Nach dem Arbeitsschutzgesetz, Biostoffverordnung, Gefahrstoffverordnung, Betriebssicherheitsverordnung und u. a. Arbeitsstättenverordnung ist der Arbeitgeber verpflichtet Gefährdungsbeurteilungen umzusetzen.

Das Leistungsspektrum von AVINU umfasst:

  • Erstellung individueller Konzepte zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung
  • Mitwirkung bei der Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung
  • Unterstützung bei der Ermittlung der psychischen Belastungen