Gefährdungsbeurteilung
Nach dem Arbeitsschutzgesetz, Biostoffverordnung, Gefahrstoffverordnung, Betriebssicherheitsverordnung und u. a. Arbeitsstättenverordnung ist der Arbeitgeber verpflichtet Gefährdungsbeurteilungen umzusetzen.
Das Leistungsspektrum von AVINU umfasst:
- Erstellung individueller Konzepte zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung
- Mitwirkung bei der Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung
- Unterstützung bei der Ermittlung der psychischen Belastungen